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Bürgerservice
Abfuhrkalender
Wildbachbegehung 2021
Räumung der Bachbereiche
 
Wie jedes Jahr erfolgt auch heuer wieder, gemäß den Bestimmungen des Landesforstgesetzes, die Begehung sämtlicher Wildbäche in der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental.
 
Hierbei werden immer wieder in einigen Bereichen Übelstände, wie insbesondere Bachbettverlegungen durch eingerutschte und abgedriftete Bäume aus dem Uferbereich, vorgefunden.
 
Sofern keine Gefahr im Verzug besteht, werden seitens der Gemeinde die Eigentümer der betroffenen Waldparzellen schriftlich aufgefordert, diese gefahrdrohenden Übelstände zu beseitigen, um somit einen freien Abfluss des jeweiligen Wildbaches zu gewährleisten.
 
In diesem Zusammenhang werden alle Eigentümer von Waldparzellen, bei welchen die Grundstücke an einen Wildbach angrenzen, aufgefordert, die jeweiligen Uferbereiche zumindest einmal im Jahr (besonders im Frühjahr – nach der Schneeschmelze) abzugehen und eventuell auftretende bzw. festgestellte Einrutschungen von Bäumen bzw. Bachbettverlegungen   s o f o r t   zu beseitigen!!!
 
Im Interesse eines geordneten Wasserablaufes aller Wildbäche, welcher vor allem den angrenzenden Grundstücken zu Gute kommt, wird um Beachtung bzw. entsprechende Durchführung ersucht!
 

GELBER SACK F e h l w ü r f e
 
Bedauerlicherweise muss festgestellt werden, dass in der Leichtverpackungs-sammlung die Fehlwürfe wieder häufiger werden. Um die Qualität und somit die Wiederverwertbarkeit der Sammelware sicherzustellen, muss daher seitens des beauftragten Entsorgungsunternehmens vermerkt Augenmerk auf Fehlwürfe gelegt werden.
In Zukunft werden bei Säcken/Behälter, die augenscheinlich und eindeutig einen hohen Fehlwurfanteil aufweisen, entsprechende Aufkleber angebracht und werden diese auch stehen gelassen bzw. nicht entleert.
 
DAS DARF IN DEN GELBEN SACK BZW. IN DIE GELBE TONNE
• Plastikflaschen​ ​- Getränke
• Wasch- u. Reinigungsmittel
• Körperpflegemittel
• Getränkekartons​- Milch- u. Saftpackungen
• Metalldosen​​- Getränke- u. Konservendosen
• sonstige Metallverpackungen
 
Bitte alle Plastikflaschen,
Metallverpackungen und
Getränkekartons sauber
und restentleert in den
Gelben Sack oder in
die Gelbe Tonne werfen.
 
D A N K E !
 
• Kennzeichnung der Bienenstände
Jeder Bienenstand ist in deutlich lesbarer Form mit dem Namen, der Anschrift und der Telefonnummer des Bienenhalters zu kennzeichnen (§ 5 / Abs. 3).
Weitere Auskünfte: Hr. Sereinig, Tel.: 04253 / 22 95-405
 

KOSTENLOSE Autowrackentsorgungsaktion
Seitens des Umweltreferates wird wieder die
„kostenlose Autowrackentsorgungsaktion“
durchgeführt. Bei der Anmeldung ist gleichzeitig die Abgabe des Typenscheines bzw. zumindest die Bekanntgabe der Fahrgestellnummer für das zu entsorgende Altfahrzeug erforderlich !!!
TENLOSE Autowrackentsorgungsaktion
Anmeldung:
Marktgemeinde St. Jakob i.Ros.Hr. Sereinig  -  Tel.Nr. 04253 / 2295 – 405
Informationen zum
Wechsel des Rauchfangkehrers
 
Aufgrund mehrerer Anfragen wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Wechsel eines Rauchfangkehrers wie folgt hingewiesen:
 
Gesetzliche Bestimmungen:
• Gewerbeordnung 1994 (§ 124)
BGBl. Nr. 194/1994 i.d.g.F.
• Gefahren- u. Feuerpolizeiordnung (K-GFPO)
LGBl. Nr. 67/2000 i.d.g.F.
 
• Der Wechsel des Rauchfangkehrers darf nicht während der Heizperiode und nicht später als vier Wochen vor dem nächstfolgenden Kehrtermin vorgenommen werden.
 
• Heizperiode: 1. Oktober bis 31. Mai
 
• Erfolgt ein Wechsel des Rauchfangkehrers innerhalb der Heizperiode, wird er erst mit darauffolgendem 1. Juni wirksam.
 
• Im Falle eines Rauchfangkehrerwechsels hat der bisher beauftragte Rauchfangkehrer unverzüglich einen schriftlichen Bericht über die zuletzt erfolgte Kehrung und über den Zustand des Kehrobjektes an den für die Zukunft beauftragten Rauchfangkehrer, an die Gemeinde und an die Inhaber des Kehrobjektes zu übermitteln.
 
• Gibt es im jeweiligen Kehrgebiet nicht mehr als zwei Rauchfangkehrbetriebe, so ist der Wechsel in ein anderes Kehrgebiet zulässig.
 


Hundekotentsorgung
 
In letzter Zeit musste leider festgestellt werden, dass einige Hundebesitzer das seitens der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental eingerichtete Sammelsystem für den Hundekot nicht ordnungsgemäß nutzen.
Es werden zwar die zur Verfügung gestellten Säcke zur Aufnahme des Hundekots verwendet, jedoch anschließend leider wieder in der freien Natur „entsorgt“.
 
Bitte verwenden Sie die dafür aufgestellten Sammelbehälter !
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info@stjakober-nachrichten.at
T  0 676 533 94 31